Seenotrettung: Muss jeder Gerettete nach Libyen zurückgebracht

UNSRE VISON Unsere Vision ist das alle Geflüchtete und Schutzsuchende unabhängig von Nationalität, Hautfarbe, Relligion, Geschlecht und Kultur gleiche schance auf schutzt und neues Prespecktives finden.

Blog

Dass Libyen die Seenotrettung vor seiner Küste inzwischen tatsächlich ausüben kann, ist eher unwahrscheinlich. Trotz der großen technischen und finanziellen Hilfe aus Europa ist die libysche Küstenwache nur ungenügend ausgerüstet.

Das Land besitzt auch noch keine funktionierende Seenotleitstelle, die Notrufe aufnehmen, Schiffe zur Unfallstelle beordern und vorgeben kann, zu welchem Hafen die Geretteten gebracht werden sollen.

Doch abgesehen von der praktischen Frage existieren auch rechtliche Fesseln: Auf keinen Fall darf Libyens Küstenwache private Schiffe von Rettungsaktionen fernhalten. Im Gegenteil, selbst wenn es eine funktionierende Seenotleitstelle in Tripolis gäbe, wäre Libyen verpflichtet, jene Schiffe, die in unmittelbarer Nähe zu einem Unfallort fahren, mit der Rettung zu beauftragen. Also auch Schiffe von privaten Hilfsorganisationen.

Denn in internationalem Gewässer, also außerhalb der libyschen Zwölfmeilenzone, dürfen private Rettungsboote nicht nur frei kreuzen. Entdecken sie Schiffbrüchige, müssen sie sogar von Rechts wegen sofort zu Hilfe eilen, selbst dann, wenn die Unglücksstelle in libyschem Gewässer liegt. Unabhängig davon hat ohnehin jedes zivile Schiff ein Recht auf friedliche Durchfahrt durch die Territorialgewässer eines Küstenstaates.

Source ZEIT ONLINE